Für säkulare Politik in MV

Säkulares MV fördert Gespräche über die Trennung von Politik und Religion in Mecklenburg-Vorpommern. 

# Privilegien beenden

# Demokratie stärken

Landtag MV im Schweriner Schloss (Bildnachweis)

Vierfünftelmehrheit

Klare Mehrheit für säkulare Politik

Mecklenburg-Vorpommern (MV) liegt bundesweit (mit Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen) an der Spitze der Bundesländer mit dem höchsten Anteil an Konfessionsfreien. Rund 84 Prozent der Bevölkerung sind konfessionsfrei oder gehören kleinen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften an. Das ist weit mehr als eine Zweidrittelmehrheit, mit der in unserem Land politisch viel bewegt werden kann. Es ist eine Vierfünftelmehrheit.


Die Gesellschaft hat sich verändert. Von der Reichsgründung im Jahr 1871 bis heute ist der Anteil der evangelischen und katholischen Kirchenmitglieder von damals 99 Prozent auf heute 16 Prozent der Bevölkerung gesunken, wie eine Auswertung der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid) zeigt. Allein in den letzten drei Jahrzehnten seit der Deutschen Einheit ist der Bevölkerungsanteil der Kirchenmitglieder auf niedrigem Niveau um weitere 40 Prozent gesunken. Dennoch ist zu beobachten, dass das Land MV den Kirchen auch heute noch viele Sonderrechte und Subventionen gewährt, und sie teilweise sogar anwachsen lässt, statt sie abzubauen. Aber es gibt Bemühungen in Politik und Verwaltung – und auch in den Kirchen – das Staat-Kirche-Verhältnis den heutigen gesellschaftlichen Realitäten anzupassen. Diese Bemühungen möchte Säkulares MV mit Aufklärung und Gesprächen unterstützen.

Agenda

Was uns bewegt

Für das Land MV und sämtliche Staatlichkeit in Deutschland gilt: Die Trennung zwischen der politischen und der religiösen Macht als Institutionen – Staat und Kirche – ist der Verfassungsauftrag seit 1919 (Es besteht keine Staatskirche.). Der Staat darf keine Religionsfinanzierung und keine Religionsförderung betreiben. Religionsvertreter sollen keine staatlichen Aufgaben und Staatsvertreter keine religiösen Aufgaben übernehmen. Es gelten die drei Grundsätze der i) Religions- und Weltanschauungsfreiheit, ii) Trennung von Staat und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und iii) deren Selbstverwaltungsrecht (innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes). Der Staat darf sich nicht mit einer Religion identifizieren, sondern er hält Äquidistanz. Er ist säkular. Er ist neutral gegenüber allen.


Wir stellen jedoch fest, dass es heute noch zahlreiche religiöse Privilegien, Ungleichbehandlungen, Sonderrechte und Subventionen gibt. Es handelt sich teilweise um sonderbare und kuriose Auswüchse der Kirchenrepublik Deutschland. Sie haben alle gemein, dass sie übergriffig sind und in unserer Gesellschaft manche über andere stellen. Und sie kosten die Öffentlichkeit Geld, das in anderen Politikfeldern fehlt. Bei der heutigen Vierfünftelmehrheit von Konfessionsfreien in MV ist es an der Zeit für einen konsequenten Abbau dieser Auswüchse. Das meinen wir mit der Botschaft: Privilegien beenden.


Was wir diskutieren, orientiert sich am Grundgesetz und dem Gemeinwohl. Es ist keine Kampfansage an die Kirchen und schon gar nicht an gläubige Christen. Wir wissen, in den Kirchen in MV (sei es in der evangelischen Nordkirche oder den katholischen Erzbistümern Hamburg und Berlin – und in den Freikirchen ohnehin) gibt es viele Menschen, die in ihrer Religion frei sein wollen und die Dinge in unserem Staat so konsequent säkular geregelt sehen wollen wie wir. Auch sie wollen in einem Land leben, in dem niemand aufgrund seines Glaubens oder Nicht-Glaubens privilegiert oder diskriminiert wird. Wir sprechen daher auch mit aufgeschlossenen Kirchenmitgliedern, richten uns jedoch mit Vorschlägen eher nicht an die Kirchen, sondern vielmehr an die Politik. Denn es ist die Aufgabe des Staates und vor allem der Abgeordneten im Landtag, sich für Reformen und eine Modernisierung von heutzutage unhaltbaren Gesetzen, Vorschriften und den Abbau von Steuertransfers einzusetzen. Diese säkulare Haltung ist nicht nur in Bezug auf die althergebrachten Ansprüche der Kirchen wichtig, sondern auch um sich in der Phase der aktuellen religiösen Pluralisierung in Folge von Migrationsbewegungen den neuen Ansprüchen anderer Religionsfunktionäre und ihrer Lobbyvertreter entgegenzustellen. Das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes setzt den Rahmen für die Politik: Wer nicht will, dass beispielsweise Islamverbände und Moscheegemeinden in die Lage versetzt werden, religiöse Sonderrechte und Subventionen zu beanspruchen oder sie vor Gericht erfolgreich einzuklagen, darf all das heute auch den christlichen Kirchen nicht mehr einräumen. Weder eine Ungleichbehandlung, noch eine Ausweitung von Sonderrechten und Subventionen auf andere Religionen sind gut für das gesellschaftliche Miteinander. Wir sagen: Mehr säkulare Politik stärkt die Demokratie (und die öffentlichen Finanzen).


Uns bewegt die gesamte Bandbreite an säkularen Themen, z. B. die gleiche Teilhabe von Konfessionsfreien, das jahrzehntelange Staatsversagen angesichts des sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der katholischen und evangelischen Kirche oder die Bedrohungssituation von Atheisten und Ex-Muslimen in Flüchtlingseinrichtungen in MV.


Eine kurze Auswahl an Schlagwörtern mit weiterführenden Links (in alphabetischer Reihenfolge): Arbeitsrecht, Besoldung von Geistlichen, finanzielle Vergünstigungen, Kirchensteuerrecht, Kirchenlohnsteuer, Staatsämter, MilitärseelsorgeReligionsförderung, Religionsunterricht, Staatsleistungen, Staatskirchenverträge, Theologische Fakultäten.

"Ich bin nicht in der Kirche und habe mit Religion nichts zu tun. Was geht mich das an?" 


▶️ Beispiel: Staatsleistungen für Bischofsgehälter

Sie leben in Mecklenburg-Vorpommern, waren nie in der Kirche oder sind aus der Kirche ausgetreten?

Dennoch zahlen auch Sie das Gehalt des Bischofs. Dafür fließen Jahr für Jahr steigende Beträge an Staatsleistungen aus dem (leeren) MV-Landeshaushalt an die (vermögenden) Kirchen. Denn die regelmäßige Zahlung der Staatsleistungen ist ein missachteter Verfassungsauftrag und die regelmäßige Erhöhung orientiert sich an der Beamtenbesoldung. Für das Jahr 2024 kommt es zu einem neuen Rekordwert dieser Zahlungen: Mecklenburg-Vorpommern steigert die „Alimentierung des römisch-katholischen Klerus und des evangelischen Kirchenregiments“ (u.a.) auf 15,1 Millionen Euro. Seit der Wiedervereinigung beläuft sich die Summe (nur für MV) auf sage und schreibe 327,9 Millionen Euro. Bundesweit liegt MV auf einem der unrühmlichen Spitzenplätze der meisten Steuer-Gelder pro Kopf der Kirchenmitglieder (Nachweis). Laut Verfassung müssen Staat und Kirche seit 1919 getrennt sein. Seitdem ist es Verfassungsauftrag, den steten Steuergeldtransfer in Form der Staatsleistungen abzuschaffen.


Wie ist das machbar?

Jederzeit per einfacher Mehrheitsentscheidung im Landtag MV.


Warum ist es bisher nicht geschehen?

Wir zitieren Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz (SPD): Die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Dazwischen liegen über 100 Jahre ziemlich erfolgreicher politischer Lobbyarbeit durch die Kirchen. Für sie hat sich ein privilegiertes Netzwerk in Politik und Verwaltung entwickelt, das lange Zeit als etwas Selbstverständliches galt. So wuchsen nicht zuletzt auch die finanziellen Privilegien, die der Staat den Kirchen gewährte, in früher ungeahnten Größen an. Die immer weiterlaufende und sich beschleunigende Säkularisierung der Bevölkerung spielte dabei ebenso wenig eine Rolle, wie der für die Staatsleistungen fortbestehende Beendigungsauftrag.“


Was tun?

Die Abgeordneten im Landtag MV sollten die Umsetzung des Verfassungsauftrags nicht mehr länger – zu Lasten der großen Mehrheit der Steuerzahler – auf die lange Bank schieben und sich auch nicht hinter intransparenten Ampel-Verhandlungen auf Bundesebene verstecken. Es ist das Recht (und die Verfassungspflicht) von MV, die Staatsleistungen mit der eigenen Kraft des Landesgesetzgebers zu stoppen und den Verfassungsbruch zu beenden. Die fiskalische Belastung des MV-Landeshaushaltes dürfte bei einer Abschaffung nach all den bisherigen Zahlungen nahezu bei null liegen. Andere Bundesländer haben das auch schon geschafft. MV kann hier mit Bremen und Hamburg gleichziehen. Dann wäre MV das dritte Bundesland, das keine Staatsleistungen an die Kirchen mehr zahlt. Das wäre wiederum eine lobenswerte Spitzenposition! Die Politik kann diesen Schritt durchaus wagen: Denn die Loyalität der Kirchen  und ihrer Amtsträger zu unserer Verfassung ist höher als vor 100 Jahren. Viele der Kirchenoberen stehen heute aus eigenen Werten und gelebten Überzeugungen für den demokratischen, säkularen Verfassungsstaat ein. Der Staat muss die Bischöfe und andere Kirchenfunktionäre nicht mehr für ihre Loyalität bezahlen. Die frei werdenden Steuermittel könnten besser in wichtigen Politikfeldern eingesetzt werden: Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Modernisierung der Infrastruktur usw.

Aktuelles

"Das klerikale Kartell"

8. April 2024: Lesung & Diskussion mit Helmut Ortner in Schwerin Das klerikale Kartell – Warum die Trennung von Staat und Kirche überfällig ist, moderiert von Gerhard Lein, Gründungsvorstand des Arbeitskreises Säkularität und Humanismus in der SPD.

Kontakt

Offenes Netzwerk

Säkulares MV ist ein Netzwerk. Interessenten können sich zu ausgewählten Themen für Gespräche und Projekte zusammenfinden.

Kontakt: Lutz Neumann

 
 
 
 
 

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